1.1 Vertragspartner ist die Gesangsschule Signature Voice Studios, Salm & Rolinger GbR, Pfählerstraße 82, 66128 Saarbrücken, hello@signaturevoicestudios.de (im Folgenden „Gesangsschule“ genannt), vertreten durch Julia Salm und Julian Rolinger.
1.2 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Gesangsschule und deren Schülerinnen und Schülern (im Folgenden, ungeachtet des Geschlechts, „Schüler“ genannt).
Mit Vertragsschluss erkennt der Schüler die AVB an.
2.1 Der Vertrag kommt durch Abschluss eines Unterrichtsvertrags zustande. Sofern hierfür ausschließlich Fernkommunikationsmittel (z. B. Buchung über Website und/oder Austausch des Unterrichtsvertrags per E-Mail) genutzt werden, können die gesetzlichen Pflichtinformationen (insbesondere: wesentliche Eingeschaften der Dienstleistung, Identität des Unternehmers, Information zum Zustandekommen des Vertrags, zu Preisen usw.) den vorliegenden AVB entnommen werden. Bezüglich der Belehrung zum Widerrufsrecht wird auf die separate Widerrufsbelehrung verwiesen.
2.2 Der konkrete Vertragsschluss erfolgt, indem der Schüler seine verbindliche Erklärung auf Abschluss des Unterrichtsvertrags (z. B. über ein Formular über die Website der Gesangsschule oder per E-Mail) abgibt und die Gesangsschule dem Schüler diesen Vertrag bestätigt. Im Falle des Vertragsschlusses über Fernkommunikationsmittel wird die Gesangsschule dem Schüler eine Kopie des Unterrichtsvertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) zur Verfügung stellen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2.3 Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht; Die Gesangsschule ist berechtigt, Anfragen von Schülern insoweit auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Minderjährige Schüler werden durch die Sorgeberechtigten vertreten. Die Gesangsschule ist berechtigt und die Sorgeberechtigten willigen insoweit ein, Unterrichtstermine auch unmittelbar mit dem Schüler zu vereinbaren.
3.1 Die Gesangsschule bietet in der Regel Verträge über Einzeltermine sowie Verträge über regelmäßigen Unterricht (üblicherweise im Wochen- bzw. Zweiwochenturnus) an. Verträge über regelmäßigen Unterricht gelten als Verträge über die Erbringung einer Dienstleistung.
3.2 Der Unterricht findet grundsätzlich online über Videokonferenzsoftware wie Zoom statt. Die Gesangsschule behält sich vor, auch andere Videokonferenzsoftware nach eigenem Ermessen zu nutzen. Der Schüler hat für die erforderliche Hardware (Endgerät, Mikrofon, Lautsprecher usw.) und sonstigen Anforderungen zur Wahrnehmung des Onlineunterrichts (ausreichende Internetverbindung, ungestörte Räumlichkeiten usw.) selbst Sorge zu tragen.
3.3 Der Unterricht (im Rahmen von Verträgen über regelmäßigen Unterricht) findet grundsätzlich, je nach Vereinbarung, wöchentlich oder zweiwöchentlich zu einem mit dem Schüler vereinbarten Termin statt. Dabei verpflichtet sich die Gesangsschule, auf das volle Kalenderjahr gerechnet insgesamt 42 (bei wöchentlicher Planung) bzw. 21 (bei zweiwöchentlicher Planung) Unterrichtseinheiten anzubieten; Bei unterjährigen Vertragsschlüssen reduziert sich die Anzahl entsprechend. Für Verträge über Einzeltermine gilt das jeweils zwischen Gesangsschule und Schüler Vereinbarte.
3.4 Die Dauer einer Unterrichtseinheit richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang. Bis zu fünf Minuten der Unterreichtsszeit gelten als Umschlagszeit/Pausenzeit. Kommt der Schüler zu spät zum Unterricht, besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Nachholung der verpassten Zeit.
3.5 Der Unterricht wird durch von der Gesangsschule gestelltes Personal erteilt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Gesangslehrer besteht grundsätzlich nicht; Die Gesangsschule behält sich das Recht vor, insbesondere bei Verhinderung des ursprünglich vorgesehenen Lehrers eine Vertretung zu stellen.
4.1 Während der Vertragslaufzeit erhält der Schüler Zugang zu einer Onlineplattform der Gesangsschule, auf der digitale Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Der Zugriff auf diese Inhalte ist ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit möglich bzw. gestattet.
4.2 Sämtliche digitalen Inhalte sowie ggfs. zur Verfügung gestelltes Unterrichtsmaterial sind ausschließlich für den privaten Gebrauch durch den Schüler vorgesehen und gelten als nach dem Urheberrecht geschützt, auch wenn sie nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen sollten; Eine Weitergabe der Inhalte bzw. des Materials an Dritte sowie sonstige über den Privatgebrauch hinausgehende Nutzungen sind untersagt.
5.1 Der Vertrag über regelmäßigen Unterricht wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt zum Ersten eines Monats.
5.2 Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf der Initiallaufzeit von drei Monaten (sofern nicht anders vereinbart) jederzeit mit einer Frist von einem Monat möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat.
5.3 Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
6.1 Konkrete Unterrichtstermine werden einvernehmlich vereinbart. In der Regel sollen hierbei regelmäßig wiederkehrende Termine (z. B. Unterricht an einen bestimmten Wochentag zu einer bestimmten Uhrzeit) festgelegt werden. Ein Anspruch des Schülers auf bestimmte Wochentage und/oder Uhrzeiten besteht nicht. Vereinbarte Unterrichtstermine sind verbindlich.
6.2 Dem Schüler obliegt eine Mitwirkungspflicht bzgl. der Terminvereinbarung. Insbesondere in Fällen, in denen der Schüler bei Verträgen über regelmäßigen Unterricht im Voraus keine regelmäßig wiederkehrenden Termine mit der Gesangsschule vereinbaren kann bzw. will, hat er sich jeweils rechtzeitig bei der Gesangsschule zu melden, um konkrete Unterrichtstermine zu vereinbaren. Dabei gilt es als rechtzeitig, wenn der Schüler sich mindestens 3 Tage vor Beginn der Woche, in der er einen Unterrichtstermin vereinbaren möchte, meldet. Meldet er sich später, reduziert sich die geschuldete Anzahl an Unterrichtsterminen gemäß § 3.3 entsprechend.
6.3 Wird bei einem Vertrag über einen Einzeltermin der vereinbarte Unterrichtstermin durch den Schüler länger als 48 Stunden vor vereinbartem Beginn abgesagt, wird der Termin verschoben und einvernehmlich neu festgelegt bzw. nachgeholt. Erfolgt die Absage später als 48 Stunden vor dem Termin, verfällt der Anspruch auf den Unterrichtstermin und die Gesangsschule behält ihren anteiligen Honoraranspruch; Dem Schüler bleibt jedoch vorbehalten, nachzuweisen, dass der Gesangsschule kein oder ein geringerer Schaden entstanden sei.
7.1 Es gelten die im Unterichtsvertrag vereinbarten Zahlungsmethoden und -modalitäten.
7.2 Das vereinbarte Honorar der Gesangsschule versteht sich inklusive der ggfs. anfallenden Umsatzsteuer und ist grundsätzlich monatlich jeweils bis zum Dritten Tage des Monats fällig.
7.3 Bei Zahlungsverzug behält sich die Gesangsschule das Recht vor, den Zugang zu den digitalen Inhalten sowie den Unterricht zu sperren, bis die offenen Forderungen beglichen sind; § 6.3 Satz 3 gilt entsprechend.
7.4 Unterrichtstermine, die schon vor Vertragsbeginn stattgefunden haben, werden entsprechend anteilig zum Vertragsbeginn mitberechnet.
7.5 Im Falle des Verzugs des Schülers mit der Zahlung ist die Gesangsschule berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 5,00 € für Mahnschreiben sowie im Falle von Rücklastschriften in Höhe 10,00 € vom Schüler zu verlangen; Dem Schüler bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass der Gesangsschule kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7.6 Die Gesangsschule behält sich vor, ihre Preise den Entwicklungen des Marktes auf Basis des Verbraucherpreisindexes anzupassen; Im Falle einer Preiserhöhung wird die Gesangsschule den Schüler mindestens sechs Wochen vor Geltung der Erhöhung darüber per Textform informieren.
8.1 Die Gesangsschule haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Gesangsschule nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Schüler regelmäßig vertrauen darf; In diesen Fällen haftet die Gesangsschule lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
8.3 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
8.4 Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.5 Bei Unwohlsein oder Erkrankungen des Schülers (insbesondere bei Erkrankungen der Atemwege, Stimmbänder usw.) hat dieser die Gesangsschule vor Beginn des Unterrichts zu informieren. Es wird dringend empfohlen, in solchen Fällen zudem ärztlichen Rat zu suchen und alsweilen vom Unterricht bis zur Genesung Abstand zu nehmen.
8.6 Die Gesangsschule haftet, vorbehaltlich, dass sie ein Verschulden trifft, nicht für Beeinträchtigungen oder Ausfall des Unterrichts bei technischen Problemen (z. B. Störung der Internetverbindung, unangekündigte Updates der Videokonferenzsoftware, Ausfall von Servern).
9.1 Die Gesangsschule verarbeitet personenbezogene Daten des Schülers zum Zwecke der Vertragsabwicklung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags, aus berechtigten Interessen oder aus gesetzlichen Gründen erforderlich ist.
9.2 Weitere Informationen zum Datenschutz können der separaten Datenschutzerklärung entnommen werden.
10.1 Die Gesangsschule behält sich das Recht vor, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Schüler auf Dritte zu übertragen, sofern hierfür ein wichtiger Grund gegeben ist; Ein solcher liegt insbesondere vor für den Fall, dass die Gesangsschule umfirmiert (z. B. Gründung einer GmbH). In diesem Fall gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Nachfolger über.
6.4 § 6.3 gilt entsprechend auch bei Nichtwahrnehmung des Termins aus Krankheitsgründen oder anderen persönlichen Gründen.
6.5 Nimmt der Schüler bei einem Vertrag über regelmäßigen Unterricht einen vereinbarten Termin, gleich aus welchen Gründen, nicht wahr, ist die Gesangsschule nicht zur Nachholung verpflichtet. Die geschuldete Anzahl an Unterrichtsterminen gemäß § 3.3 reduziert sich in diesem Fall entsprechend.
6.6 Die Gesangsschule behält sich vor, einen vereinbarten Unterrichtstermin aus organisatorischen Gründen sowie im Falle von Erkrankung des Lehrpersonals in Abstimmung mit dem Schüler neu zu terminieren.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags und/oder dieser AVB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts.
(Fassung: 01.10.2024)
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